Allgemeines

Im Güterbeförderungsverkehr müssen alle Berufskraftfahrer, die nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung C erworben haben, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen. Berufskraftfahrer von LKW, die vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung C erworben haben, müssen seit 10. September 2014 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.

Im Personenkraftverkehr müssen alle Berufskraftfahrer, die nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung D erworben haben, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen. Berufskraftfahrer von Bussen, die vor dem 10. September 2008 eine Lenkberechtigung D erworben haben, müssen seit 10. September 2013 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.